Beantragung eines Rückreisedokumentes
Ein Rückreisedokument wird für die Rückkehr nach Lettland ausgestellt und der Inhaber des Rückreisedokumentes ist berechtigt einmal die Grenze der Republik Lettland zu überqueren, um in Lettland einzureisen. Das Rückreisedokument wird für 30 Tage ausgestellt. Der Inhaber des Rückreisedokumentes ist verpflichtet auf dem direkten Weg nach Lettland zu reisen. Nach der Rückkehr muss die Person in der Passabteilung der Verwaltung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten, einen neuen Pass beantragen.
Für die Austellung eines Rückreisedokumentes werden folgende Unterlagen benötigt:
1. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular;
2. zwei Passfotos;
3. Nachweis über das Entrichten der Gebühr (eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs-bzw. Überweisungsquittung);
4. eine schriftliche Erklärung über die Umstände des Verlustes oder der Beschädigung des Passes. Bitte geben Sie das konkrete Datum des Verlustes an und nennen Sie bitte Ihren beabsichtigten Termin für die Rückreise nach Lettland.
5. Im Falle eines Diebstahls – eine Bescheinigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls. Falls vorhanden - eine Kopie des Passes oder ein Dokument, das die Identität der Person bestätigt.
6. Im Falle, wenn der Rückreisedokument für Personen bis zum 16. Lebensjahr beantragt wird - einen formlosen Antrag als auch eine Passkopie von einem der beiden Elternteile oder gesätzlichem Vormund.
7. einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag falls die Unterlagen per Post eingereicht werden.
8.Passkopie
Für das Ausstellen des Rückreisedokuments ist eine Gebühr in Höhe von EUR 15,– , für Personen bis zum 16. Lebensjahr – EUR 10,– fällig.
Unsere Bankverbindung:
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