Botschaft der Republik Lettland in der Bundesrepublik Deutschland
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Mitnahme von Haustieren

Bei der Einfuhr von Haustieren ist die neue EU-Verordnung (Verordnung 998/2003) zu beachten.Bei der Einreise ist ein internationaler Impfpass mitzuführen, aus dem ersichtlich ist, daß alle vorgeschriebenen Impfungen erfolgt sind. Hunde müssen gegen Tollwut, Virus Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Staupe geimpft sein, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. (mind. 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegend).

Seit dem 3. Juli 2004, muss auch der Internationale Tierausweis vorgezeigt werden.

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