Konsularische Information
  

Familienstandbescheinigung

Um eine Familienstandsbescheinigung / Ledigkeitsbescheinigung / Ehefähigkeitsbescheinigung zu erhalten, muss die betroffene Person (lettischer Staatangehöriger oder ständiger Einwohner Lettlands) zum Konsulat ein Antrag in freier Form und die Passkopie (die Seite mit dem Lichtbild) per Post  senden oder persönlich kommen.

Falls die Person verheiratet gewesen ist – Bescheinigungen / Urkunden sowohl über die Schließungen als auch über die Scheidungen aller vorherigen Ehen bzw. Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehegaten.


Wenn die durch deutsche Behörden ausgestellte Urkunden vorgelegt werden, müssen diese (außer Pässen, Anmeldebescheinigungen) gemäss dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zusäzlich mit einer Apostille beglaubigt sein. Solche Begalubigingen werden durch die zuständigen deutschen Behörden vorgenommen. Je nach dem Bundesland können das Regierungspräsidien, Innenministerien o.ä. sein.


Für das Austellen der Familienstandsbescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR zu entrichten. Bankverbindung:

Unsere Bankverbindung:


Deutsche Bank

BLZ  380 700 59

Konsulat Lettland/Konsularkonto

Konto Nr.  059 223 833


Falls die Unterlagen an den Antragssteller per Post zurückgeschickt werden sollten, muß dem Antrag ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt werden.