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Dokumentanforderung aus Lettland
Zur Bearbeitung eines solchen Anliegens müssen wir das Dokument von den zuständigen Behörden in der Republik Lettland anfordern.
Bitte füllen Sie hierzu das beigefügte Antragsformular vollständig aus. Pro benötigtes Dokument müssen Sie bitte 3 Anträge (Formular kann hier heruntergeladen werden) im Original ausfüllen.
Damit die Urkunden in Deutschland rechtsgültig sind, müssen sie in Lettland mit einer Apostille beglaubigt werden.
Die Gebühr für die Dokumentanforderung in Höhe von EUR 25,- und für Apostille in Höhe von EUR 10,- überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:
Deutsche Bank
BLZ 380 700 59
Konsulat Lettland/Konsularkonto
Konto Nr. 059 223 833
Den ausgefüllten Antragen legen Sie bitte bei der Rücksendung folgende Unterlagen bei: - Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg;
- Ausreichend frankierter Rückumschlag (Einschreiben).
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