Botschaft der Republik Lettland in der Bundesrepublik Deutschland
Konsularische Information
  

Zollbestimmungen

Für die Reisenden aus den EU Ländern gibt es keine besonderen Einschränkungen für die Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch und Geschenke.


Für die zollfreie Einfuhr von Getränken, Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen gelten folgende Mengen- und Wertgrenzen:


Tabakwaren:


Zigaretten

800 Stück

Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück)

400 Stück

Zigarren

200 Stück

Rauchtabak

1 kg

Alkoholische Getränke:


Spirituosen

10 Liter

Zwischenerzeugnisse

20 Liter

Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)

90 Liter

Bier

110 Liter

Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren:


Kaffee

10 kg

Alkoholfreie Getränke

110 Liter

Adenauerallee 110, 53113, Bonn, +49 (0) 228 24 99 810