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Bescheinigung aus dem Vorstrafenregister

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Um eine Bescheinigung aus dem Vorstrafenregister Lettlands zu erhalten, muss die betroffene Person folgenden Unterlagen per Post oder persönlich einreichen:

1.Ausgefühlten Antrag.

2.Passkopie (die Seite mit dem Lichtbild). Auf der Passkopie muss folgender Text vermerkt sein: "Es, vārds/uzvārds, personas kods, piekrītu, ka manus personīgos datus izmantos izziņas par (ne)sodāmību izprasīšanas procesā", paraksts/datums.

3.Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden, ein für eine Sendung per Einschreiben ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag.

4.Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden: Nachweis über das Entrichten der Gebühr durch eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung.


Die Gebühren überweisen Sie bitte auf folgende Konten der Lettischen Botschaft:


15,00 Euro

Botschaft der Republik Lettland

Konto - Nr. 266 505 701

Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00

Verwendungszweck: K/N, Anforderung der Bescheinigung

5,00 Euro

Botschaft der Republik Lettland

Konto - Nr. 266 505 702

Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00

Verwendungszweck: V/N, Anforderung der Bescheinigung

5,00 Euro

Botschaft der Republik Lettland

Konto - Nr. 266 505 702

Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00

Verwendungszweck: V/N, Übersetzung der Bescheinigung


Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!