Um eine Bescheinigung aus dem Vorstrafenregister Lettlands zu erhalten,
muss die betroffene Person folgenden Unterlagen per Post oder persönlich einreichen:
1.Ausgefühlten Antrag.
2.Passkopie (die Seite mit dem Lichtbild). Auf der Passkopie muss folgender Text vermerkt sein: "Es, vārds/uzvārds, personas kods, piekrītu, ka manus personīgos datus izmantos izziņas par (ne)sodāmību izprasīšanas procesā", paraksts/datums.
3.Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden, ein für eine Sendung per Einschreiben ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag.
4.Falls die Unterlagen per Post eingereicht werden: Nachweis über das Entrichten der Gebühr durch eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung.
Die Gebühren überweisen Sie bitte auf folgende Konten der Lettischen Botschaft:
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15,00 Euro |
Botschaft der Republik Lettland
Konto - Nr. 266 505 701
Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: K/N, Anforderung der Bescheinigung |
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5,00 Euro |
Botschaft der Republik Lettland
Konto - Nr. 266 505 702
Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: V/N, Anforderung der Bescheinigung |
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5,00 Euro |
Botschaft der Republik Lettland
Konto - Nr. 266 505 702
Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00
Verwendungszweck: V/N, Übersetzung der Bescheinigung |
Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!