Familienstandsbescheinigung |
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Um eine Bescheinigung über den Familienstand zu erhalten, muss die betroffene Person (lettischer Staatsangehöriger oder ständiger Einwohner Lettlands) einen formlosen Antrag und die Passkopie (die Seite mit dem Lichtbild) per Post oder persönlich einreichen. Für das Ausstellen der Familienstandsbescheinigung ist in der Botschaft eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten. Bei der Beantragung der Familienstandsbescheinigung per Post sind ein frankierter Rückumschlag und ein Nachweis über das Entrichten der Gebühr (eine vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungs- bzw. Überweisungsquittung) ergänzend einzureichen.
Unsere Bankverbindung:
Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!
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