Ausstellung eines Passes für lettische Staatsbürger und Nicht-Staatsbürger |
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Lettische Staatsangehörige und Nicht-Staatsbürger Lettlands, die ständig in Deutschland wohnen oder sich dauerhaft aufhalten und in der nächster Zeit nicht nach Lettland reisen, können einen neuen Pass bei der Botschaft der Republik Lettland beantragen. Dazu ist die persönliche Erscheinung notwendig. Wir bitten Sie im Vorfeld um eine telefonische Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung unter der Nummer +49 (0) 30 826 00 210 oder +49 (0) 30 826 00 212. Für die Passausstellung müssen in der Botschaft folgende Dokumente im Original vorgelegt werden:
Staatliche und Konsulargebühr für die Passausstellung
Die Gebühr ist in der Botschaft in bar zu entrichten sowie Briefmarken im Wert von 2,95 Euro für die Zusendung des neuen Passes einzureichen. Seit dem 20. November 2007 werden in Lettland neue Staatsbürger- und Fremdenpässe ausgestellt. Der neue Pass ist ein Identitäts- und Reisedokument, das die Anforderungen lettischer Institutionen und der Europäischen Union erfüllt und den internationalen Standards entspricht. In der Seite mit den Personendaten ist ein Mikroschema mit den biometrischen Daten des Passinhabers eingearbeitet. Die Fingerabdrücke werden für Personen ab dem 12. Lebensjahr aufgenommen. Weitere Informationen über die neuen Pässe sind auf der Homepage der Passbehörde zu lesen. Die Pässe haben folgende Gültigkeit:
Ab dem Zeitpunkt, wenn alle Unterlagen bei der Botschaft eingereicht und unterschrieben worden sind, beträgt die Ausstellungszeit 4 bis 8 Wochen.
!!! Die Pässe der Staatsbürger Lettlands, die zwischen dem 1. Juli 1992 und 30. Juni 2002 ausgestellt wurden, sind für Reisen und auch für die Anwendung in Deutschland ab dem 1. Juli 2008 ungültig!!! | |||||||||||||







