Eintragung im Einwohnerregister der Republik LettlandGemäß Paragraph 15 des Gesetzes der Einwohnerregister der Republik Lettland müssen lettische Staatsangehörige und Einwohner Lettlands die länger als 6 Monate in Ausland wohnen, Informationen über ihre Adresse und andere Daten über sich selbst an das Amt für Staatsangehörigkeit und Migration (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde) melden, falls diese Änderungen in deutschen Institutionen vorgenommen wurden. Diese Änderungen können entweder direkt an das Amt für Staatsangehörigkeit und Migration (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde) gemeldet werden, oder die Übermittlung kann über die Botschaft der Republik Lettland erfolgen.
Um Informationen über eine in Deutschland erfolgte Eheschließung zu registrieren, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:
Um Informationen über eine in Deutschland erfolgte Ehescheidung zu registrieren, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:
Um Informationen über ein in Deutschland geborenes Kind zu registrieren, müssen folgende Unterlagen in der Botschaft eingereicht werden:
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