Dokumentanforderung aus Lettland |
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Zur Bearbeitung eines solchen Anliegens müssen wir das Dokument von den zuständigen Behörden in der Republik Lettland anfordern. Bitte füllen Sie hierzu das beigefügte Antragsformular vollständig aus. Pro benötigtem Dokument müssen Sie einen Antrag (Formular kann hier heruntergeladen werden) im Original ausfüllen. Damit die Urkunden in Deutschland rechtsgültig sind, müssen sie in Lettland mit einer Apostille beglaubigt werden. Die Gebühren überweisen Sie bitte auf folgende Konten der Lettischen Botschaft:
Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen! Dem ausgefüllten Antrag legen Sie bitte bei der Rücksendung folgende Unterlagen bei: - Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg. - Ausreichend frankierter Rückumschlag (Einschreiben). | |||||||







